Aktuell
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Am 04.09..2010 um 10 Uhr startet ein Sportbootführerschein - See Kompaktkurs an zwei aufeinander folgenden Wochenenden, jeweils Samstag und Sonntag von 10 - 15 Uhr in der Bornstr.1 weiter: |
| AGB |
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1.1. Die Yachtschule CITY YACHTSPORT (CY), Inhaber Arild Meyer, Wiesenstr.2e, 22850 Norderstedt, führt Kurse nach der bei Vertragsabschluss gültigen Kursbeschreibung durch. Der Teilnahmevertrag bedarf nicht der Schriftform, er kann sowohl online als E - Mail oder auch mündlich geschlossen werden. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich, der Vertrag wird gültig mit Bestätigung durch CY.
Bei der Teilnahme an Segeltörns der Segelschule CityYachtsport gelten folgende zusätzliche Bestimmungen: 1. Der Mitsegler verpflichtet sich, alle aus dem gemeinsamen Segeltörn resultierenden Kosten wie Kaution, Motorstunden, Bordverpflegung und andere notwendigen Kosten und Sachleistungen entsprechend seinem Anteil zu tragen. Dies gilt auch für die Folgekosten, die nach Beendigung des Törns für etwaige Beschädigungen am Schiff und/oder für Verluste von Material geleistet werden müssen. Die Crew haftet für selbstverschuldete oder grob fahrlässige Schäden sowie bei Verlust von Ausrüstungsgegenständen gesamtschuldnerisch. Die Crew trägt grundsätzlich die nicht von der Versicherung gedeckten Schäden, Kosten und Nebenkosten sowie die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung in Höhe von € 1.000,00 gemeinschaftlich. 2. Jeder Mitsegler nimmt auf eigenes Risiko an Segeltörns und den damit zusammenhängenden Aktionen und Veranstaltungen teil und ist für sich selbst verantwortlich. Er trifft in eigener Verantwortung die für seine individuelle Sicherheit erforderlichen Sicherungsmaßnahmen an Bord und im Wasser, wie z.B. das Anlegen des Lifebelts und/oder der Schwimmweste. Den Anordnungen des Skippers ist vorrangig Folge zu leisten. 3. Der Mitsegler weiß, dass er durch den Betrieb des von ihm genutzten Ausbildungsschiff ebenso wie durch etwaige Mängel dieses Fahrzeugs und durch die mögliche Außerachtlassung gesetzlicher Bestimmungen oder seemannschaftlicher Gepflogenheiten Körper- und Sachschäden erleiden kann. Der Mitsegler nimmt dieses Risiko in Kauf, auch wenn diese durch Fahrlässigkeit vom Eigner, Schiffsführer oder einer dritten Person verursacht werden. Der Mitsegler verzichtet auf jedwede Ersatzansprüche gegen diese Personen. Dieser Verzicht umfasst insbesondere Ansprüche mittelbar geschädigter Personen, denen er unterhaltsverpflichtet ist oder werden kann bzw. denen er zur Dienstleistung kraft Gesetzes verpflichtet ist. 4. Die Firma CityYachtsport stellt einen in jeder Hinsicht erfahrenen und qualifizierten Skipper für die Durchführung des Trainings zur Verfügung. Er wird von der Crew mitverpflegt. 5. Rücktritt von einer angemeldeten Reise ist nur bis zu vier Wochen vor dem geplanten Abfahrtstermin möglich. An Stornokosten werden bis einen Monat vor Törnbeginn 50% des Törnpreises erhoben. Nach diesem Zeitpunkt ist das Segelgeld in voller Höhe - wenn kein Ersatzsegler gestellt werden konnte - fällig. Natürlich kann die Crew im Innenverhältnis eine andere Ausgleichslösung finden. CityYachtsport ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Segeltörns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl, mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes, Krieg, innere Unruhe, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt von CityYachtsport aus einem der vorgenannten Gründe erhält der teilnehmende Mitsegler die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Firma CityYachtsport, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen. 6. Sollte eine oder mehrer Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. 7. Gerichtsstand ist Hamburg.
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