AGB

1.1.  Die Yachtschule CITY YACHTSPORT (CY), Inhaber Arild Meyer, Bornstr.1, 20146 Hamburg, führt Kurse nach der bei Vertragsabschluss gültigen Kursbeschreibung durch. Der Teilnahmevertrag bedarf nicht der Schriftform, er kann sowohl online als E - Mail oder auch mündlich geschlossen werden. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich, der Vertrag wird gültig mit Bestätigung durch CY.

1.2.   Die Kursgebühr ist fällig mit Abschluss des Teilnahmevertrages, spätestens jedoch vor Beginn der ersten Kurseinheit. Die vollen Kursgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn einzelne Kurstermine vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden oder wenn der Kurs vom Teilnehmer nicht angetreten wird.

1.3.  Sollte ein vereinbarter Kurs oder eine andere Ausbildungsleistung aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu verantworten hat, nicht zu Stande kommen, hat er Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Gebühren. Weitere Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

1.4.  Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren, wenn bei Kursen, die auf eine Prüfung vorbereiten, der angestrebte Abschluss nicht erreicht wird.

2.1.  Der Teilnehmer haftet für durch ihn schuldhaft verursachte Schäden. CY ist haftpflichtversichert und haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CY oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CY beruhen. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.2. CY haftet für persönliches Eigentum des Teilnehmers nur im Rahmen der Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 2.1.

3.1.  Die Teilnahme an der praktischen Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Ausbilder Folge zu leisten. Der Teilnehmer erklärt, physisch und psychisch Gesund zu sein und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen zu können. Auf eventuelle persönliche gesundheitliche Risiken hat er vor Vertragsabschluss hinzuweisen, im Zweifelsfall sollte der Teilnehmer im Vorfeld einen Arzt konsultieren. Für Folgen aus persönlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen haftet CY nicht. Der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung wird dringend empfohlen.

3.2. Die Kursunterlagen von CY sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung von CY ist nicht gestattet.

4.1.  Die durch CY beauftragten Ausbilder sind nicht berechtigt, Erklärungen im Namen von CY abzugeben.

4.2. CY verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen. Die Einwilligung in die Nutzung der Daten kann jederzeit widerrufen werden.

 

Bei der Teilnahme an Segeltörns der Segelschule CityYachtsport gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

1. Der Mitsegler verpflichtet sich, alle aus dem gemeinsamen Segeltörn resultierenden Kosten wie Kaution, Motorstunden, Bordverpflegung und andere notwendigen Kosten und Sachleistungen entsprechend seinem Anteil zu tragen. Dies gilt auch für die Folgekosten, die nach Beendigung des Törns für etwaige Beschädigungen am Schiff und/oder für Verluste von Material geleistet werden müssen. Die Crew haftet für selbstverschuldete oder grob fahrlässige Schäden sowie bei Verlust von Ausrüstungsgegenständen gesamtschuldnerisch. Die Crew trägt grundsätzlich die nicht von der Versicherung gedeckten Schäden, Kosten und Nebenkosten sowie die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung in Höhe von € 1.000,00 gemeinschaftlich.
 
2. Jeder Mitsegler nimmt auf eigenes Risiko an Segeltörns und den damit zusammenhängenden Aktionen und Veranstaltungen teil und ist für sich selbst verantwortlich. Er trifft in eigener Verantwortung die für seine individuelle Sicherheit erforderlichen Sicherungsmaßnahmen an Bord und im Wasser, wie z.B. das Anlegen des Lifebelts und/oder der Schwimmweste. Den Anordnungen des Skippers ist vorrangig Folge zu leisten.
 
3. Der Mitsegler weiß, dass er durch den Betrieb des von ihm genutzten Ausbildungsschiff  ebenso wie durch etwaige Mängel dieses Fahrzeugs und durch die mögliche Außerachtlassung gesetzlicher Bestimmungen oder seemannschaftlicher Gepflogenheiten Körper- und Sachschäden erleiden kann. Der Mitsegler nimmt dieses Risiko in Kauf, auch wenn diese durch Fahrlässigkeit vom Eigner, Schiffsführer oder einer dritten Person verursacht werden. Der Mitsegler verzichtet auf jedwede Ersatzansprüche gegen diese Personen. Dieser Verzicht umfasst insbesondere Ansprüche mittelbar geschädigter Personen, denen er unterhaltsverpflichtet ist oder werden kann bzw. denen er zur Dienstleistung kraft Gesetzes verpflichtet ist.
 
4. Die Firma CityYachtsport stellt einen in jeder Hinsicht erfahrenen und qualifizierten Skipper für die Durchführung des Trainings zur Verfügung. Er wird von der Crew mitverpflegt.
 
5. Rücktritt von einer angemeldeten Reise ist nur bis zu vier Wochen vor dem geplanten Abfahrtstermin möglich. An Stornokosten werden bis einen Monat vor Törnbeginn 50% des Törnpreises erhoben. Nach diesem Zeitpunkt ist das Segelgeld in voller Höhe - wenn kein Ersatzsegler gestellt werden konnte - fällig. Natürlich kann die Crew im Innenverhältnis eine andere Ausgleichslösung finden. CityYachtsport ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Segeltörns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl, mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes, Krieg, innere Unruhe, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt von CityYachtsport aus einem der vorgenannten Gründe erhält der teilnehmende Mitsegler die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Firma CityYachtsport, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.
 
6. Sollte eine oder mehrer Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
 
7. Gerichtsstand ist Hamburg.